Die schweizerische Bundesanwaltschaft war erst eine Totgeburt, dann ein Krüppel.
1856 trat der Solothurner Jakob Amiet nach vier Jahren von seinem Posten als eidgenössischer Staatsanwalt zurück. Als rein juristischer Beamter hatte er die Anklage zu führen in Bundesstraffällen, die es jedoch kaum gab. Er könne es, begründete Amiet die Demission, nicht länger mit seinem Bürgerethos vereinbaren, für eine anhaltende Untätigkeit in Bern ein Jahresgehalt von 4300 Franken zu beziehen. Folgerichtig wurde die unnötige Stelle gar nicht mehr besetzt; mit der neuen Bundesverfassung von 1874 verschwand das Amt auch offiziell von der Liste der bu ...