Wie teilt man 1576 Franken ein? Dieser Betrag steht uns – meiner Frau und mir – gemäss den landesweit geltenden Richtlinien pro Monat zu. Damit müssten wir den sogenannten Grundbedarf I (Nahrungsmittel, Kleider, Haushalt) decken. Für den Grundbedarf II («Teilhabe am gesellschaftlichen Leben») gäbe es zusätzlich 71 bis 244 Franken, je nachdem, wie ordentlich wir uns verhalten. Für Miete und Gesundheitskosten käme die Gemeinde auf. Diese Richtlinien werden von der Skos, der Sozialhilfekonferenz, festgelegt – es handelt dabei um keine staatliche Institution, sondern einen privaten Verein. Dennoch halten sich fast alle Gemeinden und Kantone daran.
Die Unterstützten sollen die Ver ...