Nächsten Montag wird das Bundesstrafgericht in Bellinzona den dritten Prozess seiner nunmehr siebenmonatigen Existenz eröffnen. Vor den Schranken steht ein Schweizer, der mit einem unflätigen Brief den Behörden Dampf machen wollte – die Anklage lautet auf «Gewalt und Drohung gegen Beamte». Der Fall ist symptomatisch für die gähnende Langeweile beim höchsten Strafgericht im Land: Die Bundesanwaltschaft, die immerhin schon seit mehr als einem Jahrhundert besteht und jüngst massiv ausgebaut wurde, kann keine spektakulären Anklagen liefern. Und daran wird sich in absehbarer Zeit nicht viel ändern.
Das organisierte Verbrechen hat – allen düsteren Ankündigungen und Kongressen zum ...