Am 7. Juni 2007 wurde Josef Kobler auf den lokalen Polizeiposten zitiert. Der Rentner, der sein Leben lang nie ein Problem mit der Justiz gehabt hatte, glaubte an ein Missverständnis, das sich klären würde. Erst als ihm ein Polizist seine Rechte vorlas («Sie können die Aussage verweigern, Ihre Aussagen können als Beweismittel gegen Sie verwendet werden, Sie können jederzeit eine Verteidigung bestellen»), begriff Kober, dass er ein ernsthaftes Problem hatte.
Nach Aufnahme der Personalien wollte der Verhörbeamte von Kobler wissen, wie er zum Islam stehe, was er von den Ausländern denke, wie er sich zur SVP stelle. Den Fragenkatalog hatte die Staatsanwaltschaft vorbereitet. Sodann las ...