Bis vor kurzem galt für die neutrale Schweiz folgender Grundsatz bei der Teilnahme an internationalen Konferenzen oder internationalen Organisationen: «Handelt es sich um Konferenzen oder Organisationen politischen Charakters, so kommt eine Beteiligung höchstens in Frage, wenn sie eine gewisse Universalität aufweisen. Es müssen die hauptsächlichsten Vertreter der in Frage kommenden politischen Gruppierungen daran teilnehmen, insbesondere beide Parteien eines allfälligen Konfliktes. Es gilt auch hier, eine Parteinahme zu vermeiden.»
Verteidigung ...