«Hausfriedensbruch» und «unrechtmässige Aneignung», umgangssprachlich Klamottenklau – banalster Gerichtsalltag also. Laut Anklageschrift betrat die Angeschuldigte trotz Hausverbot ein Warenhaus an der Zürcher Bahnhofstrasse und steckte dort ein Damenkleid der Marke Bianca im Wert von 189 Franken ein. Bemerkenswert ist lediglich der Grund: Nicht die Ebbe im Portemonnaie einer Kaufräuschigen war der Anlass, sondern sie tat es, um «das Kleid – als persönlichen Protest gegen die Ungerechtigkeit auf der Welt – später zu zerreissen». Khalida Riklin*, geboren in Algerien, «zurzeit im Psychiatriezentrum H.», heisst es in der Anklageschrift weiter.
Auf den ersten Blick eine vitale ...