Die SRG stellt die Unverwechselbarkeit ihrer ÂProgramme sicher und unterscheidet sich damit von kommerziell ausgerichteten Veranstaltern.(Konzession SRG, Art. 3 Abs. 1)
Als das gebührenfinanzierte Radio und Fernsehen in der Schweiz eingeführt wurde, war die Medienwelt noch einfach zu überblicken: Private Verlage waren für Zeitungen verantwortlich, die staatsnahe SRG für die elektroÂnischen Medien. Lange Zeit schien diese ÂOrdnung in Stein gemeisselt – bis Roger ÂSchawinski sein Piratenradio startete und alles durcheinanderbrachte. In seiner kürzlich erschienenen Autobiografie beschreibt Schawinski eindrücklich, wie er damals nicht nur von der Politik und der SRG mit allen Mittel ...