Seit April 2003, seit über sechs Jahren, ermittelt die Schweizer Justiz gegen Oskar Holenweger. So viel steht heute fest: Die ursprünglichen Vorwürfe, mit denen das Strafverfahren und alle Zwangsmassnahmen legitimiert wurden, bewahrheiteten sich nicht. Von bandenmässiger Geldwäscherei für Drogenkartelle fanden die Behörden nicht den Hauch eines Beweises.
Trotzdem könnte Holenweger angeklagt werden. Die Behauptungen des verdeckten Ermittlers, der Banker sei einverstanden gewesen, Geld zu waschen, wiegen schwer. Objektiv gab es zwar keine Geldwäscherei (es wurde ja kein echtes Drogengeld überwiesen), doch subjektiv hätte sie Holenweger gebilligt und sich damit strafbar gemacht. «U ...