Vertiefte Recherchen der Weltwoche lassen den Schluss zu, dass sich die kürzlich unter dem Druck amerikanischer Ankläger verkaufte Schweizer Privatbank Wegelin keine strafrechtlich relevanten Vergehen hat zuschulden kommen lassen. Weder nach amerikanischem noch nach schweizerischem Recht.
Die Bank wird von den Amerikanern beschuldigt, sich an einer conspiracy beteiligt zu haben, also an einer bandenmässigen Anstiftung amerikanischer Bankkunden zum Steuerbetrug. Letztlich hat der auf dieser Grundlage entwickelte Klagedruck dazu geführt, dass die altehrwürdige Privatbank aufgetrennt und in Teilen verkauft werden musste. Die Drohung allein reichte, um den St. Gallern die Luft abzudreh ...