Das Urteil war gefallen, der Saal hatte sich bereits geleert, als mir der Mann beim Ausgang des Zürcher Obergerichtes unverhofft gegenüberstand. Hans W. Kopp wirkte matt, verharrte eine Weile regungslos vor der Tür, draussen erwartete ihn eine Schar von Reportern begierig zum Spiessrutenlauf durch Mikrofone und Kameras. Auf die spontane Frage, was ihm durch den Kopf gehe, musterte mich der Mann erst misstrauisch, antwortete dann aber knapp und freundlich: «Ein helvetischer Selbstheilungsprozess.» Das war im September 1991; doch Kopps Bemerkung blieb in der Erinnerung haften wie ein unlösbares Rätsel.
Der Prozess hatte den penetranten Geruch eines politischen Verfahrens. Bleischwer la ...