Freiheitsbeschränkung durch dynamische Rechtsübernahme – wie könnte das Eindringen von EU-Recht durch die EU-Ankoppelungs-Verträge etwa laufen? Schauen wir doch das Luftverkehrsabkommen von 1999 an.
Da erhält ein Schweizer Helikopterbetreiber mit einem Dutzend Mitarbeitern von der EU 1700 Seiten Anweisungen für die Handbücher plus mehrere Aufdatierungen pro Jahr, alles englische Direktbefehle ab Homepage, nicht in der amtlichen Rechtssammlung der Schweiz publiziert, nicht rechtsmittelfähig, nicht übersetzt, oft mehrere Versionen in Überlappung.
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