Mit einigem Befremden haben manche Schweizer Bankiers die jüngsten Äusserungen von Bundesanwalt Valentin Roschacher zur Kenntnis genommen. Im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren um den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger sagte er Anfang Woche im Interview mit dem Tages-Anzeiger, richtige Ermittlungen seien auf dem hiesigen Finanzplatz nicht mehr möglich, da der Druck auf seine Behörde an die «Grenze des Erträglichen» gehe.
Das sind harte Worte für jemanden, der in den letzten Jahren sämtliche Register ziehen konnte, um mutmassliche Fälle von Geldwäscherei und organisierter Kriminalität aufzudecken. Von einer Behinderung seiner Arbeit kann insofern auch nicht die Rede sei ...