Die Änderung im Zivilgesetzbuch zum Jahreswechsel erregte enorm Aufsehen, Erstaunen bei vielen: Seit Anfang 2022 können Schweizerinnen und Schweizer ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister einfach ändern: mit einer Erklärung auf dem Zivilstandsamt; immerhin muss man noch persönlich erscheinen. So einfach? Gilt das dann auch für Rentenalter oder Militärdienstpflicht? Ja. Wer hat denn das ausgebrütet, die Verwaltung im Verborgenen?
Es geschah im Lichte der Öffentlichkeit: Bundesrätin Keller-Sutter.
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