Verantwortungsvolle Politiker und Militärs müssen auch das Undenkbare denken. Zum Beispiel, was hierzulande geschehen müsste, falls der Krieg Russlands gegen die Ukraine auf Nato-Staaten ausgreifen würde. Dann wäre die Bundesversammlung dafür zuständig, den Aktivdienst und das Aufgebot von Teilen der Armee oder des gesamten Heeres zum Aktivdienst anzuordnen. Sobald ein grösseres Truppenaufgebot vorgesehen oder erlassen ist, wählt die Bundesversammlung gemäss Bundesverfassung und Militärgesetz einen General.
Thomas Suessli, Chef der Schweizer ...