Eigentlich sind es nur drei Grundregeln, an die sich eine Behörde wie das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) halten sollte: Als Geheimdienst muss er, der Name legt es nahe, seine Erkenntnisse geheim halten und nicht hinausposaunen, er muss unparteiisch und überparteilich arbeiten, und er soll sich auf seine Kernaufgabe konzentrieren: alle Versuche im Keim zu ersticken, Deutschlands freiheitlich-demokratische Grundordnung auszuhebeln.
Wie gefährlich ist die AfD?
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