Eigentlich sind die Regeln klar. Wer in der Schweiz ein Asylgesuch stellt, muss das Land wieder verlassen, wenn es abgelehnt wurde. Wer trotzdem nicht ausreist, wird ausgeschafft – notfalls mit Zwang. Zuständig für Ausschaffungen ist der Kanton, dem die Asylanten zugewiesen wurden. Die Realität aber ist eine andere – zum Beispiel im Kanton St. Gallen. Hier bleiben viele Asylanten trotz abschlägigem Bescheid in der Schweiz – zum Teil jahrelang. Derzeit sind es 180 Personen, die trotz abgelaufenem Aufenthaltsrecht weiterhin hier anwesend sind – 120 von ihnen Âsogar schon seit über einem Jahr. Sie leben nicht etwa in der Anonymität, sondern offiÂziell in Asylheimen oder bei Fr ...