Wurden Sie vom verweigerten Handschlag zweier Schüler in Therwil überrascht?
Nein, weil ich schon vor Jahren den ganzen Koran gelesen habe. Zudem war nach dem unlängst erfolgten Urteil des BundesÂgerichts gegen das Kopftuchverbot in St. Margrethen zu erwarten, dass weitere ÂAnsprüche folgen. Die Lausanner Richter haben zwar seitenweise Präzedenzfälle Âzitiert; sie machen sich aber kaum GeÂdanken über die konkreten Auswirkungen Âihrer Entscheide in unserem Schulalltag. Ich habe den Bundesrichtern schriftlich meine Bedenken geschildert und darauf eine freundliche, aber völlig nichtssaÂgende Antwort erhalten.
Lässt sich die Verweigerung des Handschlags durch den Koran begründen? ...