Den ersten Fehler hat der Bundesrat gemacht, indem er die Abstimmungstermine für die beiden EU-Vorlagen zusammengelegt hat. Der Termin des 31. Mai 2009, bis zu dem der EU eine allfällige Nichtweiterführung notifiziert werden müsste, hätte eine Trennung bequem ermöglicht. Wenn man nun beides zusammenlegt, hat das zwar eine gewisse Logik für sich, aber es führt zu genau dem, wovor hier bereits Ende Januar gewarnt worden ist: zur erpresserischen Verwedelung der Tatsachen. Die SVP als möglichen Referendumsführer mag man erpressen dürfen, das Volk nicht. Würde die Personenfreizügigkeit nicht weitergeführt, ein unwahrscheinliches Szenario, hätte das die automatische Ausserkraftsetzu ...