Im Jahre 2010 hiessen 52,3 Prozent der Stimmenden und zwanzig Kantone eine Volksinitiative gut, die verlangt, dass Ausländer, die wegen explizit genannter Gewaltdelikte rechtskräftig verurteilt wurden, automatisch das Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren. Und dies unabhängig von der Höhe der verhängten Strafe.
Am gleichen Abstimmungssonntag wurde ein Gegenvorschlag abgelehnt, der für die Ausweisung einerseits Mindeststrafen verlangte und andererseits die Ausweisung dem Ermessen der Gerichte überlassen wollte.Damit war die Sache entschieden, und Gesetzgeber und Gerichte haben jetzt danach zu handeln – würde man meinen. Doch weit gefehlt. Weder der Bundesrat mit seinem Gesetzesv ...