Lohnt es sich, eine Busse in der Höhe von hundert Franken anzufechten? Mit der Sache eine bekannte Rechtsanwältin zu betrauen, die vor das Richtergremium tritt und energisch einen Freispruch für ihre Mandantin verlangt, das heisst: den Widerruf der Bussenverfügung? Es hat sich in diesem Falle ganz eindeutig gelohnt; nur schon um allfällige Regressansprüche von Versicherungen abzuwehren. Der Zürcher Einzelrichter fällt nach einer rekordverdächtig kurzen, geheimen Urteilsberatung tatsächlich einen Freispruch, die Busse wird aufgehoben, die erfolgreiche Anfechterin von jeglichen Kosten entbunden, also von Gerichts-, Spruch-, Schreib-, Zustell- und sonstigen Gebühren – die Liste lie ...