Das Rahmenabkommen sei grundsätzlich «nicht des Teufels», sagt Benedikt Würth und trinkt seinen Espresso. Der «Knackpunkt» aber sei die ausgeweitete Regelung der staatlichen Beihilfen, indem die Auslegung der Beihilfenbestimmung des Freihandelsabkommens von 1972 mit den Regeln des Rahmenabkommens verknüpft werde. Diese Verknüpfung sei durch die «Hintertür» hineingelangt und müsse mit der EU nachverhandelt werden.
Würth sagt ja, aber mit Bauchweh
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