Um rauchenden Staatsangestellten ungestörtes Qualmen zu ermöglichen, hat die kantonale Zürcher Verwaltung vor zwei Jahren fünf Raucherkabinen angeschafft. Nun müssen diese bereits wieder weg, wie der Tages-Anzeiger schrieb. Grund: Sie entsprechen nicht der neuen Verordnung des Bundes zum Schutz vor Passivrauchen, die auf den 1. Mai in Kraft tritt. Diese schreibt vor, dass Raucherräume zwingend «durch feste Bauteile dicht abgetrennt» sein müssen. Die beschafften Raucherkabinen sind jedoch offen. Zwar saugen sie die Raucherluft an und reinigen sie durch ein Filtersystem. Offenbar gab es bisher auch noch nie Reklamationen wegen Rauchbelästigung. Aber Vorschrift ist Vorschrift.
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