Die Ermordung der fünfjährigen Ylenia Lenhard am 31. Juli 2007 in Appenzell stellte die St. Galler Kripo vor ein Rätsel. Denn beim Mörder, dem 67-jährigen Auslandschweizer Urs Hans Von Aesch, handelte es sich um einen Täter ohne jede pädophile Vorgeschichte. Seine einzige Vorstrafe betraf kein pädosexuelles Delikt, sondern einen Erpressungsversuch. 1961 wurde Von Aesch vom Zürcher Obergericht zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. In einem psychiatrischen Gutachten wurde er damals als «mangelhaft entwickelter, infantiler Psychopath» bezeichnet.
Zeit seines Lebens deutete nichts darauf hin, dass Von Aesch eines Tages ein Kind entführen, töten und die nackte Leiche in einem Wald ver ...