Solche Geschichten schreibt nur das wahre Leben. Doch sie dringen überaus selten an die Öffentlichkeit. Nämlich nur dann, wenn es einem Behördenmitglied allzu bunt wird. Und dieses sich unter Verletzung des Amtsgeheimnisses als «Whistleblower» an die Presse wendet. Doch wie steht es um unsere verfassungsmässige Medienfreiheit, wenn die brisante Nachricht zuerst veröffentlicht, dann aber plötzlich vom Netz genommen wird und im Nichts verschwindet?
Zensur funktioniert auch freiwillig
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