Den «Betroffenen» drohe «ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil», warnt Datenschützer Hanspeter Thür in einer Klageschrift gegen die Firma Google Inc., die er letzte Woche beim Bundesverwaltungsgericht einreichte, «eine nicht hinnehmbar grosse Zahl von neuen schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen». Mit diesen dramatischen Worten verlangt Thür ein vorsorgliches Verbot von Street View, einem Google-Service, welcher einen virtuellen Rundgang durch die Strassen einiger Schweizer Städte erlaubt. Google hatte im letzten Sommer ganze Strassenzüge fotografisch eingefangen und stellt diese nun den Kunden zur Verfügung. Der Stein des Anstosses: Trotz moderner Filter konnten � ...