Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch kritisierte Vogels Handhabung des Strafverfahrens in der Weltwoche: «Man kann es drehen, wie man will: Nach dem, was öffentlich bekannt ist, geht die Einstellungsverfügung nicht auf.» Selbst wenn man die Einstellung des Verfahrens als rechtlich einwandfrei bewerte, wie es die Justizdirektion des Kantons Zürich tue, hätte die Staatsanwältin Nefs Berufung dennoch stoppen müssen. Der Rechtsprofessor Stefan Trechsel ist mit Jositsch einig: Vogel hätte von sich aus aktiv werden sollen, um Nef zu verhindern. Trechsel meint, sie hätte sich durch ihren Vorgesetzten vom Amtsgeheimnis entbinden lassen und dann etwa Bundesrat Schmid informieren können.Son ...