Diese Woche wurde in Zürich eine Psychologin zur Zahlung von 800 Franken Busse plus 2900 Franken Verfahrenskosten verdonnert. Sie hatte den Sechseläutenplatz nicht augenblicklich verlassen, als die Polizei dort eine friedliche, aber unbewilligte Demo gegen das Corona-Regime auflöste.
Die Frau hatte die Kundgebung bloss beobachtet und dabei niemanden behindert. Den Staatsanwalt interessierte das nicht. Er hatte eine noch höhere Strafe gefordert, die im Gesetz gar nicht vorgesehen ist, inklusive Eintrag ins Strafregister. Für die Psychologin hätte dies faktisch ein Berufsverbot bedeutet.
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