Es war ein eigentümlicher Wahlsonntag. Zehn Tage vor dem Urnengang machte das Online-Magazin Republik ein Strafverfahren gegen den Zuger Justiz- und Polizeidirektor Beat Villiger publik. Das Delikt: «Überlassen eines Motorfahrzeuges an eine Person, welche nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins ist». Eine Bagatelle, wie man meinen würde, zumal das Verfahren im letzten Februar eingestellt wurde. Am Wahltag dann Villigers Geständnis via Sonntagsblick: Die Frau am Steuer war seine 31 Jahre jüngere Ex-Geliebte, Mutter einer unehelichen Tochter von ihm.
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