Die Funktionen in der Bundesverwaltung, die laut Informationssicherheitsgesetz einer Personensicherheitsprüfung (PSP) unterstehen, werden nicht veröffentlicht. Zweifellos gehörte zu den genau überprüften Personen Divisionär Mathias Tüscher, der laut Sonntagsblick den Test nicht bestanden haben soll. Wenn das Blatt im Zusammenhang mit dem 57-jährigen Berufsmilitär von «Anfälligkeit für Erpressung», einem «Mangel an Integrität» und einem «Sicherheitsrisiko» spricht, sind solche Persönlichkeitszuschreibungen nicht nur für den Betroffenen eine Katastrophe. Vor allem die verantwortliche Bundeskanzlei bekommt mit dieser Indiskretion ein ernstes Vertrauens- und Glaubwürdi ...