Die Aktivisten beeilten sich, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu verbreiten, als es letzte Woche herauskam. Denn es gibt der Schweiz für einmal recht: «Wieder wurde vom EGMR der nationale Ermessensspielraum geschützt», stellte die ÂAnti-Blocher-Kampftruppe Schutzfaktor M fest. Tatsächlich weigerten sich die sieben Richter am 15. September einstimmig, auf die Klage überhaupt einzutreten – für die Begründung brauchten sie jedoch neun Seiten.Worum ging es? Um das Recht der Staaten, Ausländer, die ihre Sicherheit gefährden, ohne Rücksicht auf deren Befindlichkeiten ausÂzuweisen? Gegen Störer der öffentlichen ÂOrdnung das Gewaltmonopol ange ...