Hätten Margrit Zopfi und Esther Wyler vorweg alle staatlichen Instanzen testen müssen, bevor sie die Missstände im Zürcher Sozialamt öffentlich machten? Dies ist die Kernfrage, um die sich im sogenannten Whistleblower-Prozess alles dreht. Das Bezirksgericht Zürich kam vor gut zwei Jahren zum Schluss, dass die beiden Controllerinnen des Zürcher Sozialamts an die Presse gehen durften, nachdem im Amt selber jede Kritik abgeblockt worden war. Als Zopfi und Wyler im Frühling 2007 der Weltwoche anonymisierte Akten zuspielten, verletzten sie zwar das Amtsgeheimnis. Doch das öffentliche Interesse an der Aufdeckung der Missstände legitimierte den Gesetzesbruch.
Das Obergericht kam im letzt ...