Das Zuger Kantonsgericht verbietet, journalistisch aufzuarbeiten, was sich an der berühmtesten Landammann-Feier der Schweiz zugetragen hat. Weil die Geschehnisse jener Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2014 nicht von öffentlichem Interesse seien. Dennoch steht fest, dass SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann in der Folge verhaftet wurde und sich dem Vorwurf der sexuellen Schändung unter Einsatz von K.-o.-Tropfen ausgesetzt sah. Trotz vollständigem Freispruch verlor er alle seine politischen Ämter.
Zweihunderttausend für Spiess-Heggli ...