2013 beschäftigte sich das Institut für Demoskopie Allensbach mit Intoleranz in Deutschland. Im Ergebnis seiner Untersuchungen schrieb es: «Der Gedanke, dass das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Meinungsfreiheit auch für abseitige Meinungen, für Tabubrüche und moralisch vielleicht schwer erträgliche Positionen gilt, liegt vielen Menschen offensichtlich fern.»
Heute muss man leider sagen, dass der EU, die sich als Ziel eines von Russland geführten «hybriden» Kriegs begreift, offenbar fast jedes Mittel recht ist, um sich zu schlagen und politische Meinungen mit Sanktionen zu belegen. Oder versteht sie gar nicht, was sie tut?
Es ist das eine, wenn man mit Sanktionen gegen Menschen vorgeht, die bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von kriegerischen Akten Russlands eine prominente Rolle spielen, und etwas völlig anderes, wenn es um politische Auffassungen westlicher Journalisten und Publizisten geht. Die werden zu ideologischen Helfershelfern des Kreml umstilisiert und als Gefahr für die «Sicherheit» der EU gebrandmarkt. Theoretisch kann die EU Sanktionen verhängen, gegen wen sie will. Praktisch entfalten die politischen Sanktionen jedoch die schwerwiegendsten Wirkungen für Menschen, die in der EU residieren: Die sind von einem Tag auf den anderen nicht nur an den Schandpfahl gestellt. Ihnen bleibt auch nur noch das Allernötigste zum Leben. Alle übrigen mit Sanktionen verfolgten Personen, solange sie ausserhalb der EU residieren, fühlen die realen Wirkungen sehr viel weniger oder gar nicht.
Nun wurde auch der Schweizer Publizist Jacques Baud, ein ehemaliger Geheimdienstoffizier, in die Sanktionsliste aufgenommen. Roger Köppel, Chefredaktor der Weltwoche, führte mit ihm ein Gespräch, das mich tief erschütterte. Dieser kluge Baud, der so viel internationale Erfahrung auf dem Buckel hat, seinen Dienst auch in der Nato tat, verstand gar nicht, was ihm geschah. Er wusste nicht, wie er sich wehren kann. Niemand hatte ihn vorher kontaktiert, um Stellungnahme zu den Vorhaltungen gebeten. Niemand hatte ihm gesagt, dass die EU ihn gar nicht benachrichtigen muss. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU reicht.
Es gibt keine EU-Rechtshilfebelehrung für Menschen wie Baud, die plötzlich, von einem Tag auf den anderen, von der EU sanktioniert werden: Das Vermögen wird eingefroren, die Reisefreiheit wird entzogen. Man lebt als EU-Bürger oder als Bürger mit Wohnsitz in der EU (der Schweizer Baud lebt in Belgien) nur noch davon, was einem der Wohnsitzstaat an Nötigstem zubilligt. Vorausgesetzt, man hat etwas auf der hohen Kante. Hinzuverdienen darf man sich auch nichts. Jeder in der EU, der einem derart Sanktionierten in der EU materielle oder finanzielle Hilfe leistet, macht sich strafbar.
Man muss sich im Dickicht des EU-Rechts sehr gut auskennen, um überhaupt zu wissen, was einem in einer solchen Situation noch an Rechten bleibt. Der ganze elende Beschluss Nr. 2024/2643, der nun auch zur Verhängung von Sanktionen gegen Baud herangezogen wurde, ist ein reines Bürokratenprodukt, vom EU-Finanzministerrat ohne Aussprache am 8. Oktober 2024 durchgewinkt.
Ich wüsste sehr gerne, ob je ein EU-Aussenminister nachgefragt hat, ob dieser Rechtsakt rechtens ist, kompatibel mit dem EU-Vertrag, rechtsstaatlichen Prinzipien, den völkerrechtlichen Normen über Menschenrechte.
Laut diesem Beschluss haben sanktionierte Personen nachträglich das Recht auf Stellungnahme gegenüber dem Rat. Können sie überzeugen, kann der Rat seine Entscheidung revidieren. Warum sollten jene, die Personen auf die Sanktionsliste brachten, nun zugeben, einen Fehler gemacht zu haben? Politiker machen bekanntlich keine Fehler.
Auch der Beschluss, von dem nunmehr auch Baud betroffen ist, wurde wiederum nicht auf Ministerebene erörtert. Weil aufgrund der Natur der Sanktionspolitik Entscheidungsvorlagen nur wenigen zugänglich sind, haben auch Parlamentarier der EU-Staaten sehr wahrscheinlich keine Gelegenheit gehabt, sich damit im Einzelnen zu beschäftigen.
Alles läuft unter der Überschrift: Gegenreaktion gegen «hybride» russische Kriegsführung. Baud kann, falls er beim Einspruch im Rat auf Granit beisst, dann den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anrufen. Ein solches Verfahren dauert. Ein Gang vor ein nationales Gericht oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nützt nichts.
Grundsätzlich kann der Rat jederzeit seinen eigenen Beschluss korrigieren. Die Sanktionen werden regelmässig überprüft. Dazu müssten sich jedoch Politik und Medien mit dem Beschluss befassen. Was ist das für ein Recht, das als politische Vergeltung für russische «hybride» Kriegsführung gedacht ist und nun in skandalöser Weise in Grundrechte von EU-Bürgern beziehungsweise von in der EU Ansässigen eingreift?
Die Begründung, warum Baud auf die Sanktionsliste gesetzt wurde, war sehr kurz gehalten. Er sei erstens bei «prorussischen» Medien aufgetreten (was immer das ist). Zweitens habe er die Verschwörungstheorie verbreitet, die Ukraine habe den Krieg selbst verschuldet. Jene, die das schrieben, gaben sich keine Mühe, eine solide Beweisführung zu machen. Das war bei anderen Personen, die sanktioniert wurden, nicht anders.
Das Ziel scheint zu sein, allen zu sagen, die noch nicht nach dem Notenblatt singen, das in der EU gerade gilt: Klappe halten. Sonst bist du womöglich der oder die Nächste. Wer sagt dann noch frei seine Meinung? Die Amerikaner. Denen kann das EU-Sanktionsregime völlig egal sein. Sie stehen ausserhalb des Zugriffs der EU, sofern sie keinen Urlaub in der EU machen wollen.
Das Problem ist, dass so die Demokratie vor die Hunde geht.
Die jüngste Untersuchung des Instituts in Allensbach dokumentierte einen enormen öffentlichen Verlust von Vertrauen in die wichtigsten demokratischen Institutionen in Deutschland. Das Parteienvertrauen ist im Keller, auch das Medienvertrauen. Das Vertrauen in den Bundestag und in die Regierung ist schwersterschüttert. Auch das Bundesverfassungsgericht, die einzige Institution, der Deutsche noch mehrheitlich vertrauen, ist von der Vertrauenskrise erfasst.
Das ist eine Katastrophe, der man sich aktiv widersetzen muss. In einer EU-Umfrage vom Frühling 2025 gaben 52 Prozent der Deutschen an, sie neigten dazu, der EU zu vertrauen. 40 Prozent waren gegenteiliger Auffassung. Das sind keine Werte, die beruhigen könnten. Ich finde es brandgefährlich, dass die EU an ihren Grundlagen rüttelt, wenn sie – wie mit der Sanktionsgesetzgebung 2024 – keine Proportionalität wahrt und mit schwerwiegenden Sanktionen belegt, was in EU-Mitgliedstaaten durch Verfassungen geschützt und damit rechtens ist. Die Integration ist viel zu wichtig, um sie auch nur mit dem Verdacht zu belasten, dass über den Umweg Brüssel Exempel statuiert und drakonische Strafen verhängt werden, die den eigenen Bürger zur Unperson machen – schuldig bis zum Beweis des Gegenteils vor dem EuGH.