Im Prozess um die sogenannte Hammerbande hat ein ungarisches Gericht den Deutschen Maja T. zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Dies berichtet die Bild-Zeitung. Das Gericht in Budapest sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige an mehreren Angriffen auf mutmassliche Rechtsextreme im Februar 2023 beteiligt war. Vorgeworfen wurden versuchte lebensgefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
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Maja T., der sich selbst als nonbinär bezeichnet, war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 an Ungarn ausgeliefert worden. Laut Bundesverfassungsgericht war die Auslieferung jedoch rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht habe die besonderen Haftbedingungen für eine nonbinäre Person in Ungarn nicht ausreichend geprüft.
Die Anklage forderte ursprünglich 24 Jahre Haft. Belege in Form von Zeugenaussagen oder DNA-Spuren lagen nicht vor, die Anklage stützte sich auf Videoaufnahmen von Überwachungskameras nahe der Tatorte. Die Verteidigung könnte noch Rechtsmittel einlegen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist eine Überstellung nach Deutschland im Rahmen internationaler Vereinbarungen möglich.
Hintergrund der Taten war offenbar der «Tag der Ehre» in Budapest, ein von Rechtsextremen begangenes Gedenken mit SS-Bezug. Zwischen dem 9. und dem 11. Februar 2023 wurden laut Gericht neun Personen verletzt, eine davon schwer. Die Angriffe erfolgten mit Gummihämmern, Teleskop-Schlagstöcken und Pfefferspray.
Majas Familie und Unterstützer berichten von unwürdigen Haftbedingungen in Ungarn, darunter permanente Videoüberwachung, Einzelhofgang und Schädlingsbefall in der Zelle. T. protestierte mit einem Hungerstreik. Politiker von Grünen, SPD und Linkspartei fordern die Rücküberstellung nach Deutschland.
Weitere mutmassliche Mitglieder der Gruppe stehen derzeit in Deutschland vor Gericht. Der angebliche Kopf der Bande, Johann G., muss sich unter anderem in Dresden verantworten.